Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Alte Post, Georg Lutzenberger e.K.- Marienplatz 19 – 86956 Schongau (nachfolgend nur Hotel) für Hotelaufnahmeverträge [Stand 08/2019]
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Hotel und einem Dritten (Kunden) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten ist untersagt, ebenso die Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten zu anderen als zu Beherbergungszwecken Für öffentliche Einladungen, Werbeveranstaltungen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen in den überlassenen Räumlichkeiten bedarf der Kunde der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, welche von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels, auch wenn diese der Anwendung durch vom Kunden gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht explizit widersprochen hat.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Antrag des Kunden liegt in der durch den Kunden vorgenommenen Reservierung. Der Kunde erhält nach Eingang der Reservierung beim Hotel eine verbindliche Buchungsnummer, auf Verlangen des Kunden auch eine Reservierungsbestätigung in Textform übermittelt.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Reservierung für den Kunden vor, so haftet der Kunde zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner des Hotels gegenüber, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Die Reservierung für gebuchte, jedoch noch nicht bezahlte Zimmer ist jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages für beide Vertragspartner bindend. Danach steht es dem Hotel frei, über das reservierte Zimmer neu zu disponieren und dieses anderweitig zu vergeben. Bei mit Kreditkarte garantierter Buchung wird die Reservierung bis zum Ende Der Rezeptionsöffnungszeit aufrechterhalten. Bei Anreisen nach Ende der Rezeptionszeiten wird dem Kunden ein Türcode mitgeteilt.
1. Das Hotel ist unter den Voraussetzungen von Ziffer II.2 verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Auslagen und Leistungen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd § 13 BGB gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate übersteigt.
3. Der komplette Preis des Buchungszeitraums ist durch den Kunden im Voraus, spätestens bei
Ankunft beim Hotel, zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind hierbei Bargeld in Euro, EC-Karte / Maestro-Karte, MasterCard, VisaCard, American Express, JBC sowie Überweisungen in Euro.
4. Dem Hotel steht es frei, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, etwa in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Hotelaufnahmevertrag in Textform vereinbart werden. Auch nach Vertragsschluss bleibt es dem Hotel in begründeten Fällen unbenommen, beispielsweise bei nachträglicher Buchungserweiterung, bis zum Ende des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
6. Auch bei Nicht-Inanspruchnahme der Frühstücksleistung wird das Frühstück immer verrechnet, außer der Kunde meldet sich spätestens am Vortag vom Frühstück ab.
7. Wurde im Hotelaufnahmevertrag abweichend zu Ziffer III. 3 Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Im Verzugsfalle steht es dem Hotel frei pro Mahnschreiben an Privatkunden eine Gebühr von € 5,00 und an Firmenkunden eine Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. In Höhe von 40€ geltend zu machen.
8. Vereinbarungen über die etwaige Zahlung einer Provision (auch Kommission) sind entweder im Hotelaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschließenden Vereinbarung zu treffen. Ist für dieselbe Buchung mehr als ein Vermittler verantwortlich, so bezahlt das Hotel die Provision nur einmal.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
10. Gutscheine verjähren rechtlich nach 3 Jahren. Die letzten beiden Ziffern der Gutscheinnummer bezeichnen das Jahr der Ausstellung. Bei Warengutscheinen erlaubt sich das Hotel eventuelle Preiserhöhungen nachzuberechnen.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Das vertragliche Rücktrittsrecht sowie die Zustimmung des Hotels sollen in Textform erfolgen.
2. Hat das Hotel im Hotelaufnahmevertrag dem Kunden die Option eingeräumt bis zu einem vereinbarten Termin kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, so hat das Hotel keinen Zahlungsanspruch gegen den Kunden, wenn der Rücktritt rechtzeitig innerhalb der vereinbarten First ausgeübt wird. Abzustellen ist für die Rechtzeitigkeit hierbei auf den Zugang des Rücktritts bei dem Hotel. Der Rücktritt hat in Textform durch den Kunden zu erfolgen.
3. Besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht, wurde kein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart oder wurde dies nicht rechtzeitig ausgeübt oder hat das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugestimmt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn der Kunde die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Der Anspruch des Hotels reduziert sich um die durch das Nichterscheinen des Kunden ersparten Aufwendungen. Dem Hotel steht es frei, die ersparten Aufwendungen als Pauschalbetrag von der vereinbarten Vergütung durch den Kunden zum Abzug zu bringen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, 100% der vereinbarten Vergütung für die Übernachtung zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch des Hotels nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist.
1. Sofern vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist vereinbart wurde, steht es in diesem Zeitraum dem Hotel ebenfalls zu vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfrage weiterer Kunden hinsichtlich den durch den Kunden gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, bei sachlich gerechtfertigtem Grund vom Hotelaufnahmevertrag außerordentlich zurücktreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Hotelaufnahmevertrags unmöglich machen;
b) der Kunde unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen
vertragswesentlicher Tatsachen die Reservierung vorgenommen hat. Vertragswesentlich sind hierbei insbesondere die Identität des Kunden oder seine Zahlungsfähigkeit;
c) das Hotel zu der begründeten Annahme gelangt, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß durch den Kunden gegen Ziffer I. 2.
3. Das Hotel ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine vereinbarte oder gem. Ziffer III. 4 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet hat.
4. Bei berechtigtem Rücktritt durch das Hotel hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer durch das Hotel.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung, am Tag der Abreise bis um 10:00 Uhr.
3. Im Falle eines vorzeitigen Check-Out ist dieser bis 09:00 Uhr anzukündigen und das Zimmer muss bis 10:00 geräumt sein. Ansonsten wird eine weitere Übernachtung exklusive Frühstücksanteil berechnet.
4. Ein Late Check-Out kann nur auf vorherige Anfrage gewährt werden. Für die weitergehende Nutzung werden pro Stunde 10,–€ bis zum vollen Tagespreis verrechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Hotel haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen von vertragswesentlichen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind die Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters des Hotels oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel sich um umgehende Behebung dieser Störungen und Mängel bemühen, sobald diese ihm zur Kenntnis gelangt sind bzw. auf unverzügliche Rüge des Kunden hin. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf alle ihm bekannten Störungen sowie die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für durch den Kunden eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von
€ 3.500,00. An die Stelle von € 3.500,00 tritt für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ein Betrag von € 800,00. Das Hotel empfiehlt die Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe. Für eine weitergehende Haftung gilt vorstehende Ziffer VI. 1.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage des Hotels zur Verfügung gestellt wird, entsteht hierdurch, auch bei Zahlung eines Entgelts hierfür, kein Verwahrungsvertrag zwischen den Vertragspartnern. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Diebstahl oder Beschädigung der dort abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe vorstehender Ziffer VI.1. Etwaige Schäden sind dem Hotel durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen.
4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden an diesen übersendet. Das Hotel bewahrt die Sachen einen Monat auf und übergibt diese dann dem örtlichen Fundbüro. Verweigert das Fundbüro die Annahme, ist das Hotel berechtigt, die Sachen zu vernichten oder zu verwerten. Die Haftung des Hotels für die zurückgebliebenen Sachen bestimmt sich nach Ziffer VI 1.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen an den Kunden behandelt das Hotel mit größter Sorgfalt und übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung bzw. auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung an den Kunden. Das Hotel haftet hierfür ebenfalls nur nach den Maßgaben der vorstehenden Ziffer VI. 1.
Alle Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gem. §199Abs.1BGB.
Kenntnisunabhängig verjähren Schadensersatzansprüche spätestens in 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen bzw. bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
1. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Die Bereitstellung von Getränken und Speisen gemäß Hotelaufnahmevertrag erfolgt in den hierfür vorgesehenen Räumen des Hotel, auch der Verzehr der selbigen hat an diesen Orten zu erfolgen. Die Zubereitung von Speisen in den gebuchten Zimmern ist untersagt.
2. Das Rauchen ist in der gesamten Hotelanlage nicht erlaubt. Das Rauchen in den Zimmern ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er dem Hotel die dadurch notwendig gewordenen Reinigungskosten in Höhe von 50,–€ zu erstatten. Nachweisbare Manipulation an den Rauchmeldern, die eine Störungsmeldung verursachen, verrechnet das Hotel pauschal mit 150,–€.
3. Das Mitführen von Haustieren durch den Kunden bedarf vorab der ausdrücklichen Zustimmung Hotels, außer es handelt sich hierbei um Blindenhunde oder vergleichbare Begleithunde. Auch mit Zustimmung des Hotels dürfen Haustiere nur insoweit in die Hotelanlage mitgebracht werden, wenn der Kunde dieser unter seiner ständigen Aufsicht hält, keine Gefährdung Dritter besteht und die Haustiere keine Krankheiten haben. In den Speiseräumen des Hotels ist das Mitführen untersagt.
Pro mitgeführten Haustier hat der Kunde pro Tag eine Pauschale von 10,00 € zu erstatten.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Die Konditionen für Buchungen über diverse Online-Reservierungsplattformen können abweichen. Gültig sind jeweils die Konditionen der Plattform, über die gebucht wurde.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Person öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Schongau.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schongau.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
HOTEL ALTE POST
Georg Lutzenberger e.K.
Marienplatz 19
86956 Schongau